Kanzlei für Arbeitsrecht

Ich berate und vertrete Sie gerne im individuellen und kollektiven Arbeitsrecht, u.a. bei                              

 

  • Arbeits- und Dienstvertragsgestaltung (auch für Organvertreter juristischer Personen),

  • Arbeitnehmerüberlassung, Fremdmitarbeiter, Outsourcing
  • Ansprüche aus dem Arbeitsverhältnis (z.B. Gehaltsfragen, Leistungsthematik)
  • Kündigung, Abberufung, einvernehmliche Beendigung , Berücksichtigung von Freistellung, Abfindung
  • Ausgestaltung von Kollektivregelungen (z.B. Betriebsvereinbarungen, Regelungsabreden, Gesamtzusagen)
  • Betriebsverfassungsrechtlichen Angelegenheiten zur Mitbestimmung
  • Beratung von Unternehmen in tarifvertraglichen Fragestellungen
  • Vertretung in arbeitsgerichtlichen Verfahren (auch Einigungsstelle)
  • Unterstützung bei Unternehmenskauf, Restrukturierungen, betriebsändernden Maßnahmen (§ 613a BGB), Interessenausgleichs- und Sozialplanverhandlungen

    Darüber hinaus biete ich auch Inhouse-Schulung an.