Kanzlei für Arbeitsrecht
Ich berate und vertrete Sie gerne im individuellen und kollektiven Arbeitsrecht, u.a. bei
- Arbeitnehmerüberlassung, Fremdmitarbeiter, Outsourcing
- Ansprüche aus dem Arbeitsverhältnis (z.B. Gehaltsfragen, Leistungsthematik)
- Kündigung, Abberufung, einvernehmliche Beendigung , Berücksichtigung von Freistellung, Abfindung
- Ausgestaltung von Kollektivregelungen (z.B. Betriebsvereinbarungen, Regelungsabreden, Gesamtzusagen)
- Betriebsverfassungsrechtlichen Angelegenheiten zur Mitbestimmung
- Beratung von Unternehmen in tarifvertraglichen Fragestellungen
- Vertretung in arbeitsgerichtlichen Verfahren (auch Einigungsstelle)
- Unterstützung bei Unternehmenskauf, Restrukturierungen, betriebsändernden Maßnahmen (§ 613a BGB), Interessenausgleichs- und Sozialplanverhandlungen
Darüber hinaus biete ich auch Inhouse-Schulung an.